Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.01.2022
- 1. Parteienbezogener Geltungsbereich der Bedingungen
- 2. Widerstreitende Bedingungen
- 3. Vertragsinhalt, Schriftform
- 4. Bezugnahme auf die Auftragsnummer
- 5. Nutzungsrechte
- 6. Zurückbehaltungsrecht
- 7. Urheberrecht, Sanktionen
- 8. Vergütung
- 9. Pflichten des Kunden
- 10. Geheimhaltung
- 11. Korrekturen, Freigabe, Gewährleistung und Haftung
- 12. Allgemeine Hinweise und wettbewerbsrechtliche Haftung
- 13. Verwertungsgesellschaften
- 14. Unterlagen des Dienstleisters
- 15. Außendarstellung
- 16. Durchführung der Aufträge
- 17. Höhere Gewalt
- 18. Rechtswahl, Mediation, Gerichtsstand
- 19. Nebenabreden
- 20. Verlängerung von Pflegeverträgen
1. Parteienbezogener Geltungsbereich der Bedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den inländischen Erwerb von Dienstleistungen von Martin Eich | Ihr Partner für Webseiten (im Folgenden „Dienstleister“ genannt), Optimaweg 14, 55576 Sprendlingen. Die nachstehenden Bedingungen sind Gegenstand aller künftigen Vereinbarungen zwischen den Parteien des Vertrages, ohne dass es einer erneuten Bezugnahme bedarf.
2. Widerstreitende Bedingungen
Im Falle widerstreitender Bedingungen des Kunden, ist, um sie in Geltung zu bringen, die schriftliche Zustimmung durch den Dienstleister erforderlich. Erfolgt eine derartige Zustimmung nicht, bzw. nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach erstmaliger Aufforderung, sind nur die nachfolgenden Regelungen anwendbar.
3. Vertragsinhalt, Schriftform
Die Angebote des Dienstleisters sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab dessen Zugang beim Dienstleister gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters als angenommen, sofern der Dienstleister nicht – etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass er den Auftrag annimmt.
Der Umfang der Leistungen des Dienstleisters wird durch den Auftrag des Kunden und die Dokumente bestimmt, die im Vorfeld des Vertragsschlusses ausgetauscht wurden. Alle Vereinbarungen, die zur Ausführung des Auftrages getroffen wurden, sind schriftlich zu vereinbaren.
Die Schriftform im Sinne dieses Absatzes ist auch beachtet, wenn sie in elektronischer Form erfolgt, § 126 III BGB. Soweit Nebenabreden und Ergänzungen zu dem Auftrag getroffen werden, unterfallen auch sie dem Schriftformerfordernis. Werden nur mündliche Vertragsabsprachen getroffen, so sendet der Dienstleister dem Kunden innerhalb von fünf Werktagen ein Memo zu, dass – sofern es nicht innerhalb einer Woche nach Zugang zurückgewiesen wird – zum verbindlichen Vertragsinhalt wird. Eine Änderung dieser Schriftformvorgaben ist ebenfalls nur in Schriftform möglich.
4. Bezugnahme auf die Auftragsnummer
Die auftragsbezogene Korrespondenz ist kundenseitig unter Nennung der Vertrags- oder Auftragsnummer zu führen, die der Dienstleister vergeben hat.
5. Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt erst mit der vollständigen Zahlung des vertraglichen Honorars für die vereinbarte Dauer und im vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen ihm vom Dienstleister überlassenen und im Rahmen des Auftrags gefertigten Arbeiten.
6. Zurückbehaltungsrecht
Der Dienstleister ist berechtigt ein Zurückbehaltungsrecht an Rechtsübertragungen oder Leistungen auszuüben, soweit der Kunde fällige Zahlungen aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister nicht erbracht hat.
7. Urheberrecht, Sanktionen
Die im Rahmen des Auftrags erarbeiteten Leistungen sind als persönliche und geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht
geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Um ein Rechtemanagement zu gewährleisten sichert der Kunde dem Dienstleister zu, dass er – nach Aufforderung – den Umfang der Nutzung zeitnah mitteilt. Die Arbeiten des Dienstleisters dürfen weder vom Kunden noch
von kundenseitig beauftragen Dritten geändert, nachgeahmt oder reproduziert werden. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters zulässig. Jede Zuwiderhandlung gegen die in Ziff. 7 bezeichneten Rechte zieht ein zusätzliches Honorar in Höhe des doppelten ursprünglich vereinbarten Honorars nach sich, mindestens jedoch EUR 2.500,00.
8. Vergütung
Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch des Dienstleisters für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Dienstleister kann Vorschüsse einfordern. Die Festlegung von Pauschalhonoraren setzt die möglichst detaillierte Definition des Projektes bzw. der Aufgabenstellung und der zu erbringenden Leistungen voraus. Die erste Besprechung mit dem Dienstleister ist für den Kunden kostenfrei und für die Vertragspartner ohne Verbindlichkeit, sofern damit keine detaillierte Beratung bzw. keine konkrete Aktion verbunden ist. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind oder einen unvorhersehbaren Mehraufwand nach sich ziehen, werden gesondert entlohnt. Insbesondere sind alle erwachsenen Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen), vom Kunden zu erstatten.
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 10 Prozent übersteigen, wird der Dienstleister den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig eine günstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung bei dem Kunden gelangen, gebührt dem Dienstleister eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe etc. sind vielmehr unverzüglich dem Dienstleister zurück zu geben.
Zahlungen sind – soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Maßgeblich ist der Geldeingang. Überschreitet der Kunde den Termin, steht dem Dienstleister – ohne weitere Mahnung – ein Verzugszins von zehn Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Soweit der Kunde während der Bearbeitung des Auftrages die Voraussetzungen der Leistungserstellung ändert, sind die anfallenden und neuen Kosten zu ersetzen. Dies beinhaltet auch die Freistellung von jeglichen eingegangenen Verbindlichkeiten des Dienstleisters gegenüber Dritten.
Dem Kunden wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Die wirksame Ausübung des Rechts setzt voraus, dass er die angefallenen Leistungen zuzüglich einer Stornogebühr begleicht und schriftlich seinen Rücktritt gegenüber dem Dienstleister erklärt. Alle genannten Geldbeträge und im Vertrag vereinbarten Preise verstehen sich gem. §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
9. Pflichten des Kunden
Dem Kunden obliegt es, die relevanten Daten zur Auftragsabwicklung dem Dienstleister zur Verfügung zu stellen. Eine kundenseitige Weitervergabe des ganzen oder teilweisen Auftrags oder eines damit in Zusammenhang stehenden Projekts ist – zur Sicherung der Qualität der Arbeit des Dienstleisters – nur mit Zustimmung möglich.
Der Kunde stellt dem Dienstleiter alle rechtlich notwendigen und für seine Branche relevanten Informationen sowie Anforderungen für die Webseite bzw. Webshop zur Verfügung. Darüber hinaus ist der Kunde dafür verantwortlich, diese Informationen fortlaufen bei Bedarf zu aktualisieren.
10. Geheimhaltung
Der Dienstleister verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die er aufgrund der Geschäftsbeziehungen von dem Kunden erhält, vertraulich zu behandeln. Werden bestimmte Daten als streng vertraulich bezeichnet, so sichert der Dienstleister zu, diese fünf Jahre nach Übergabe geheim zu halten. Der Schutz der Kundendaten vor dem Zugriff Dritter wird mit den branchenüblichen Mitteln gewährleistet.
11. Korrekturen, Freigabe, Gewährleistung und Haftung
Dem Kunden stehen während der Auftragsbearbeitung durch den Dienstleister zwei Korrekturen zu. Eine Korrektur erschöpft sich in inhaltlichen Änderungen. Das inhaltlich geänderte Dokument tritt an die Stelle des Originals. Eine konzeptionelle Korrektur ist seitens des Dienstleisters nicht geschuldet. Mit der Freigabe erkennt der Kunde die Leistung des Dienstleisters als vertragsgemäße Erfüllung an. Mit der Freigabe erlischt der vertraglich vereinbarte Anspruch auf Korrektur. Spätere Änderungswünsche, die nicht auf einem Mangel beruhen, sind neue Angebote, die der Dienstleister gegen Honorar annehmen kann.
Fordert der Dienstleister zur Freigabe auf und erklärt sich der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung, so gilt die Freigabe als erteilt. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von einer Woche nach Leistung durch den Dienstleister schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch den Dienstleister zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters beruhen. Ersatzpflichten aufgrund der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten bleiben unberührt. Für die ihm zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt der Dienstleister keinerlei Haftung. Die Pflichten aus Ziff. 10 bleiben davon unberührt. In jedem Fall haftet der Dienstleister nur bis zur Höhe des Ertrages, der sich aus dem Auftrag ergibt.
Der Dienstleister haftet nicht für einen nicht rechtskonformen Betrieb insbesondere eines Webshops. Gem. Punkt 9 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kunde verpflichtet, die notwendigen Anforderungen und Informationen zur Rechtskonformität dem Dienstleister zur Verfügung zu stellen.
12. Allgemeine Hinweise und wettbewerbsrechtliche Haftung
Dem Kunden stehen während der Auftragsbearbeitung durch den Dienstleister zwei Korrekturen zu. Eine Korrektur erschöpft sich in inhaltlichen Änderungen. Das inhaltlich geänderte Dokument tritt an die Stelle des Originals. Eine konzeptionelle Korrektur ist seitens des Dienstleisters nicht geschuldet. Mit der Freigabe erkennt der Kunde die Leistung des Dienstleisters als vertragsgemäße Erfüllung an. Mit der Freigabe erlischt der vertraglich vereinbarte Anspruch auf Korrektur. Spätere Änderungswünsche, die nicht auf einem Mangel beruhen, sind neue Angebote, die der Dienstleister gegen Honorar annehmen kann.
Fordert der Dienstleister zur Freigabe auf und erklärt sich der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung, so gilt die Freigabe als erteilt. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von einer Woche nach Leistung durch den Dienstleister schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch den Dienstleister zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters beruhen. Ersatzpflichten aufgrund der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten bleiben unberührt. Für die ihm zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt der Dienstleister keinerlei Haftung. Die Pflichten aus Ziff. 10 bleiben davon unberührt. In jedem Fall haftet der Dienstleister nur bis zur Höhe des Ertrages, der sich aus dem Auftrag ergibt.
13. Verwertungsgesellschaften
Der Kunde verpflichtet sich, anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften – beispielsweise an die GEMA – abzuführen. Soweit diese Gebühren vom Dienstleister verauslagt werden, sind sie – auf Nachweis – vom Kunden zu erstatten.
14. Unterlagen des Dienstleisters
Alle Unterlagen, die der Dienstleister – gleich welchem Mediums – selbst hergestellt hat, verbleiben in Ihrem Eigentum.
Eine Eigentumsübertragung auf den Kunden oder einen von Ihn benannten Dritten ist nur unter den Voraussetzungen eines gesonderten Vertrages (Buy Out) möglich.
15. Aussendarstellung
Der Kunde sichert dem Dienstleister zu, dass er ihn als Referenz aufführen und die Projekte angemessen und im Rahmen des Branchenüblichen für Eigenwerbung publizieren darf.
16. Durchführung der Aufträge
Der Dienstleister erbringt seine Leistung nach besten Wissen und Gewissen auf der Basis der ihm zugänglichen Daten und Fakten. Der Dienstleister wird – soweit er Dritte mit der Erfüllung der Aufgaben betraut – den Kunden um Freigabe von Dokumenten bitten, um diese an den Dritten weiter zu reichen. Die Dokumente werden durch den Dienstleister gekennzeichnet und mit einem entsprechenden Hinweis an den Kunden versandt. Die Freigabe anderer Dokumente – insbesondere Vorversionen – ist für den Dienstleister nicht verbindlich und führt zu keinerlei Ansprüchen gegen den Dienstleister oder den von ihm beauftragten Dritten.
Aus dem Auftrag ergeben sich keinerlei Ansprüche des Kunden auf insbesondere juristische und kaufmännische Prüfung sowie Einhaltung branchenspezifischer und gesetzlicher Verpflichtungen. Der Kunde ist insbesondere bei Webshops dafür verantwortlich, den Dienstleister unverzüglich sowie regelmäßig über besondere Anforderungen an die eigenen Onlinetätigkeiten zwecks korrekter Berücksichtigung zu informieren.
17. Höhere Gewalt
Ist die Durchführung des Projekts aufgrund von höherer Gewalt nicht möglich, so ist der Dienstleister berechtigt, während eines Zeitraums von zwölf Wochen die Arbeit an dem Auftrag einzustellen. Sollte nach dieser Zeit, das die Höhere Gewalt begründende Ereignis nicht weggefallen sein, kann jede Partei die Aufhebung des Vertrags verlangen. Mit der Aufhebung entfallen die gegenseitigen Ansprüche, jede Partei trägt die ihr entstandenen Kosten selbst.
18. Rechtswahl, Mediation, Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Parteien des Vertrages vereinbaren, dass Sie vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens eine gütliche Einigung im Rahmen eines Mediationsverfahrens anstreben. Soweit keine Einigung bzgl. der Besetzung des Mediatorenteams erzielt werden kann, werden die Mediatoren vom Vorstand des Fördervereins für Mediation im öffentlichen Bereich bestellt, unter Ausschluss der Benennenden. Besteht Uneinigkeit über die Kostenfrage des Mediationsverfahrens, werden Sie von Parteien zu gleichen Teilen übernommen. Das Mediationsverfahren ist vier Wochen nach schriftlicher Anzeige der Streitigkeit einzuleiten. Den Parteien steht es frei, sechs Monate nach der schriftlichen Anzeige den Rechtsweg zu beschreiten. Zuvor ist das Scheitern der Mediation zu erklären. Gerichtsstand ist Mainz.
19. Nebenabreden
Dem Kunden ist es nicht gestattet Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Der Kunde kann nur einen anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch aufrechnen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird durch Vereinbarung der Parteien eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
20. Verlängerung von Betreuungsaufträgen
Werden Betreuungsverträge für eine oder mehrere Webseiten für einen festgelegten Zeitraum (i. d. R. 12 Monate) vereinbart, so können diese unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen zum Ende des vereinbaren Betreuungszeitraums von beiden Seiten gekündigt werden. Ist kein Zeitraum vereinbart, so gilt ebenfalls die Kündigungsfrist von 60 Tagen. Für die Kündigung ist die Schriftform erforderlich. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Pflegevertrag automatisch um den bislang vereinbarten Zeitraum zu den dann geltenden Bedingungen.